GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Segeln sind von Land zu Land unterschiedlich.




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Mindestalter | Die Altersgrenze zumFühren eines Segelbootes ist 14 Jahre oder 12 Jahre wenn jede Person an Bord eine Rettungsweste trägt. | Mindestalter 14 Jahre | Bis 15 m2 - frei ab 15 m2 - Mindestalter 14 Jahre |
Welche Scheine sind notwendig? | In Österreich ist gesetzlich kein Segelschein vorgeschrieben. Trotzdem ist es empfehlenswert einen Segelschein zu machen, da er zum Mieten von Segelbooten und als Befähigungsnachweis bei Unfällen sinnvoll ist. | Ab einer Segelfläche von 12 m2 ist der Führerschein A des Deutschen Segler-Verbandes vorgeschrieben. Auf bestimmten Binnenschiffahrtstrassen in Berlin und Brandenburg muß man zum Segeln von Booten mit mehr als 3 m2 Segelfläche den"Sportbootführerschein Binnen" besitzen. | Ab einer Segelfäche von 15 m2 ist der Segelschein Kategorie D notwendig. |
Anmeldung (Zulassung) d. Bootes | Segelboote benötigen keine Anmeldung | Bei DSV oder ADAC empfohlen | Bei den Schiffahrtskontrollen der Kantone |
Wo darf man segeln? | Auf allen Seen und Was serstraßen. Ausnahmen sind durch Verbotstafeln gekennzeichnet. | Auf allen Seen, Talsperren und Binnenwasserstraßen. Sonderregelungen am Bodensee, bayrische Gewässer und Berliner Gewässer. | Auf allen Seen und Wasserstraßen. Ausnahmen sind durch Verbotstafeln gekennzeichnet. Es gibt einige Seen auf denen nur mit zusätzlicher Vignette gesegelt werden darf, z. B.: Hallwillersee, Sempachersee, Vierwaltstättersee, Zugersee etc. Die Vignette kann beim Kantonalen Schiffahrtsamt bezogen werden. Die Kosten u. Gültigkeitsdauer sind völlig unterschiedlich. |
Sonderbestimmungen | Bodensee: Auf dem Bodensee ist das Befahren bis 12 m2 Segelfläche frei, ab 12 m2 ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie D erforderlich. Alle Boote über 2,5 m müssen registriert werden (egal, ob mit oder ohne Motor). Nachtfahrten: Segelboote müssen bei Nacht u. schlechter Sicht ein weißes Rundumlicht führen. |